Brunch
Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen für Cateringservice (Stand 10/2010)
1. Geltungsbereich
Allen Verträgen zwischen privaten oder gewerblichen Kunden und dem Restaurant & Cateringservice
- Zum Großen Stein - liegen im vollen Umfang die nachfolgenden Vertragsbedingungen zugrunde.
Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn diese ausdrücklich bei Vertragsabschluss
schriftlich vereinbart werden. Anderslautende Einkaufs- oder Zahlungsbedingungen des Kunden
gelten als nicht anerkannt, es wird diesen vorsorglich hiermit widersprochen. Der Vertrag gilt als
verbindlich abgeschlossen, sobald ein Auftrag schriftlich oder mündlich vorliegt und dieser von uns,
schriftlich oder auch mündlich, bestätigt bzw. angenommen oder ausgeführt wurde.
2. Angebot und Preise
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Alle auf unseren Angeboten genannten Preise in € (EURO)
sind reine Lieferpreise im Umkreis von 25 km. Für Kleinlieferungen ( Personenzahl unterschreitet den
Entfernungskilometer ) erheben wir eine zusätzliche Kilometerpauschale von € 1,00 pro gefahrenen
Kilometer. Hierbei sind Fahrer sowie eine Pauschale für das Fahrzeug abgegolten.
Die Mindestbestellung beträgt € 50,00 netto pro Auftrag. Aufträge unter € 50,00 Warenwert können
aus produktionstechnischen und logistischen Gründen nicht angenommen werden.
Für Besonderheiten die den Lieferort betreffen, wie Baustellen, lange Wege, Treppen über 2 Etagen,
nicht funktionierende Fahrstühle etc. behalten wir uns vor eine Mehraufwandspauschale zu
berechnen.
Auf- und Abbau der Büffets, Speisen und Getränke einschließlich Equipment werden bei Zeitaufwand
von mehr als 30 Minuten gesondert und nach Arbeitszeit berechnet.
Erforderliche Versorgungsanschlüsse für Strom und Wasser sind vom Auftraggeber bis zur jeweiligen
Abnahmestelle auf dessen Kosten bereitzustellen.
Preis- und Leistungsänderungen, sowie Irrtümer behalten wir uns vor.
3. Zahlung
Bei Erteilung eines Auftrages ab € 1500,00 Auftragswert sind 50% der Auftragssumme als Anzahlung
zu leisten. Dieses Deposit wird spätestens 7 Werktage vor Veranstaltungsbeginn, bzw. vor Lieferung
fällig. Nichteinhaltung dieses Vertragsbestandteils berechtigt uns zum Rücktritt und Ersatzanspruch für
Auftragsvorkehrungen sowie entgangenen Gewinn entsprechend unserer Stornobedingungen Pkt. 5.
Bei kurzfristigen Aufträgen sowie Lieferungen unter Bestellwert von netto EUR 100,00 gilt sofortige
Barzahlung bei Lieferung als vereinbart. Wir behalten uns vor, die Aushändigung der Ware hiervon
abhängig zu machen.
Lieferung über netto EUR 100,00 Warenwert gegen offene Rechnung erfolgt nur an gewerbliche
Kunden bei Vorliegen eines schriftlichen Auftrags oder entsprechender Individualvereinbarung.
Grundsätzlich sind unsere Rechnungen sofort zahlbar netto Kasse. Die Zahlung erfolgt noch
rechtzeitig, wenn der Rechnungsbetrag binnen 10 Kalendertagen dem von uns angegebenen
Bankkonto gutgeschrieben wurde. Erfolgen Rechnungszahlungen nicht innerhalb dieser Frist, tritt
auch ohne Mahnung, Zahlungsverzug ein. Nach Eintritt des Zahlungsverzugs werden neben
Mahngebühren, 3,00 EUR je Mahnung, sowie Zinsen in Höhe von 5% bei Privatkunden, 8 % bei
gewerblichen Kunden über dem Diskontsatz (Basiszinssatz) der Deutschen Bundesbank fällig.
Weitere Schadenersatzansprüche bleiben ausdrücklich unter Vorbehalt. Anhaltender Zahlungsverzug
berechtigt uns, weitere oder künftige Leistungen zu verweigern, eine Aufrechnung des Kunden kann
nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Ansprüchen erfolgen.
4. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware bleibt bis zur endgültigen Bezahlung aller offenen, auch älteren, Forderungen unser
Eigentum, dies gilt auch im Falle des Verbrauchs sowie Weiterverkaufs der Ware durch
Gewerbetreibende bzw. Wiederverkäufer im Rahmen eines üblichen Handelsgeschäfts, womit eine
Kaufpreisabtretung bis zur Höhe unserer Forderungen gegenüber den Endkunden als vereinbart gilt.
5. Auftragsänderung, Rücktritt, Stornierung
Änderungen des Auftrags oder seines Umfangs z.B. aufgrund geänderter Teilnehmerzahlen sind uns
spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen. Spätere Änderungen sind nur im
Ausnahmefall möglich.
Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück (Abbestellung), ohne dass wir ihm einen Grund dazu
gegeben haben, oder erklären wir den Rücktritt oder die Kündigung des Vertrages aus Gründen, die
vom Vertragspartner zu vertreten sind, so verpflichtet sich der Vertragspartner bereits angefallene
Kosten sowie den entstandenen Schaden und den entgangenen Gewinn auf der Grundlage des
Auftragswerts wie folgt zu vergüten:
8 Wochen vor dem vereinbarten Liefertermin 15%
14 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin 25%
7 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin 50%
2 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin 90%
Teilstornierungen ( Teilnehmerzahländerung von über 30 % ) werden anteilmäßig gleichfalls mit den
vorgenannten Stornokosten versehen.
Bei Stornierung am Vortag der Lieferung oder am Liefertag selbst, behalten wir uns vor bis zu 100%
des Auftragswertes in Rechnung zu stellen.
6. Lieferung
Vereinbarte Liefertermine werden bei allen erforderlichen Vorkehrungen möglichst eingehalten.
Verzögerungen durch höhere Gewalt oder Verkehrsbeeinträchtigungen gehen nicht zu Lasten des
Auftragnehmers. Im Fall von Verzögerungen aus vorgenannten Gründen verschieben sich zugesagte
Termine um die Dauer der Behinderung. Eine Toleranz von 30 Minuten gilt als vereinbart.
Gleiches gilt, wenn sich der Auftragsumfang auf Veranlassung des Kunden gegenüber dem
ursprünglichen Auftrag kurzfristig ändert oder erweitert.
7. Leihwaren/Partybedarf/ Mietbedingungen
Die Lieferung von Speisen erfolgt auf entsprechendem Leihgeschirr wie Warmhaltegeräten, Schüsseln
und Platten etc. und sind unser Eigentum. Diese werden nach Vereinbarung oder am Folgetag
abgeholt. Der Kunde hält die Leihwaren zum vereinbarten Termin zur Abholung bereit. Kann die
Leihware nicht von uns abgeholt werden, weil der Kunde zum vereinbarten Termin nicht anzutreffen
ist, behalten wir uns vor, Arbeitsstunden, Kilometergeld und weitere Tagesleihgebühren für verliehene
Gegenstände in Rechnung zu stellen.
Der Kunde darf sämtliche Mietgegenstände nur zum vereinbarten, bestimmungsgemäßen Zweck und
am vereinbarten Ort nutzen.
Auf- und Abbau von Leihartikeln, Büffettischen, Geschirr, Einrichtung der Speisen- und
Getränkebüffets, Dekorationen etc. werden gesondert nach Aufwand und Arbeitszeit berechnet.
Leihwaren, Geschirr, Gläser und Büffetausstattungen (Warmhaltegeräte, Schüsseln, Platten) etc. sind
entweder gespült, sauber und sortiert zurückzugeben oder bei Vereinbarung einer Reinigungsgebühr
zumindest vorgereinigt ohne Speisen- und Getränkereste zurückzugeben. Die Reinigungskosten für
nicht vertragsgemäß zurückgegebene Leihgegenstände trägt der Kunde gemäß unserem dafür
erbrachten Aufwand.
Der Kunde trägt von der Übergabe bis zur Rückgabe die Verantwortung für unsere Leihware. Dieses
ist bei allen möglichen Vorkehrungen pfleglich zu behandeln und nicht zu beschädigen. Die
Rücknahme erfolgt zunächst unter Vorbehalt. Exakte Bruch- und Fehlmengen können erst nach
erfolgtem Reinigungsprozess ermittelt werden. Fehlmengen, Bruch und beschädigte Leihwaren
werden zum Wiederbeschaffungspreis berechnet, erforderliche Reparaturen entsprechend nach
Aufwand.
8. Personal
Wird zwecks Durchführung einer Veranstaltung Personal (Service- und Kochpersonal u.a.) gebucht,
gelten hierfür zusätzlich die Geschäftsbedingungen eines gegebenenfalls beauftragten
Subunternehmers/Personalservices. Die Leitung des Personaleinsatzes und der Veranstaltung liegt
jedoch bei uns.
9. Gewährleistung
Sämtliche Waren werden von uns frisch zubereitet und umgehend zur Auslieferung gebracht. Wir
haften nicht für Schäden nach Ablieferung beim Kunden an der Ware durch unsachgemäßen
Umgang, etwa durch beeinträchtigende Lagertemperaturen. Der Kunde verpflichtet sich, gelieferte
Ware bei Empfang zu prüfen. Haftung für uns besteht nur im Rahmen nachgewiesener Mängel an der
zurückgegebenen Ware, vorbehaltlich der Ersatzlieferung oder Gutschrift. Reklamationen sind uns
ausschließlich binnen 24 Stunden nach Auslieferung mitzuteilen. Unser Betrieb arbeitet nach den
HACCP-Hygienerichtlinien.
10. Haftung
Eine Haftung von Restaurant & Catering – Zum Großen Stein - im Rahmen der vereinbarten
Leistungen, ist begrenzt auf den Warenwert.
Nach Übergabe der bestellten Waren und Leihwaren an den Kunden, geht die Haftung für
Beschädigung und Bruch auf den Kunden über.
11. Datenspeicherung/Datenschutz
Die für die Auftragsabwicklung notwendigen persönlichen Daten des Kunden werden gespeichert. Der
Kunde erklärt hiermit ausdrücklich sein Einverständnis dazu. Alle personen- und auftragsbezogenen
Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
12. Gerichtsstand, Erfüllungsort, Salvatorische Klausel
Erfüllungsort ist der Ort der Veranstaltung, als Gerichtsstand gilt Oderberg (auch bei Vollkaufleuten)
als vereinbart. Mit Auftragserteilung gelten die vorstehenden AGB als anerkannt.
Salvatorische Klausel: Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, berührt das die
Gültigkeit der anderen Klauseln nicht. Ist eine Klausel dieser Bedingungen nur in einem Teil
unwirksam, so behält der andere Teil seine Gültigkeit. Die Parteien sind gehalten, eine unwirksame
Klausel durch eine wirksame Ersatzbestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der
unwirksamen Vertragsbedingung möglichst nahe kommt.